EU-Kommission leitet Prüfverfahren gegen Regionalflughäfen in Deutschland und Österreich ein
22.02.12 21:12
aktiencheck.de EXKLUSIV
Brüssel (www.aktiencheck.de) - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine Untersuchung bestimmter finanzieller Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und zahlreichen Regionalflughäfen in Deutschland und Österreich eingeleitet.
Betroffen sind dabei die Flughäfen Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck-Blankensee sowie Klagenfurt. Die Verfahren erstrecken sich auch auf Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen diesen Flughäfen und einigen der dort tätigen Luftfahrtgesellschaften. Dazu gehören u.a. die irische Billigfluglinie Ryanair Holdings plc (ISIN IE00B1GKF381 / WKN A0MJ5T) sowie die deutsche Air Berlin plc (ISIN GB00B128C026 / WKN AB1000). Die Verfahren sollen klären, ob die betreffenden Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission nicht ausschließen, dass die Maßnahmen zugunsten dieser vier Flughäfen und der sie nutzenden Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind.
Die Ryanair-Aktie schloss in London bei 4,07 Euro (-2,28 Prozent). Papiere von Air Berlin gingen im Xetra-Handel bei unverändert 2,38 Euro aus dem Handel. (22.02.2012/ac/e/a)
Betroffen sind dabei die Flughäfen Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck-Blankensee sowie Klagenfurt. Die Verfahren erstrecken sich auch auf Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen diesen Flughäfen und einigen der dort tätigen Luftfahrtgesellschaften. Dazu gehören u.a. die irische Billigfluglinie Ryanair Holdings plc (ISIN IE00B1GKF381 / WKN A0MJ5T) sowie die deutsche Air Berlin plc (ISIN GB00B128C026 / WKN AB1000). Die Verfahren sollen klären, ob die betreffenden Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission nicht ausschließen, dass die Maßnahmen zugunsten dieser vier Flughäfen und der sie nutzenden Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind.
Die Ryanair-Aktie schloss in London bei 4,07 Euro (-2,28 Prozent). Papiere von Air Berlin gingen im Xetra-Handel bei unverändert 2,38 Euro aus dem Handel. (22.02.2012/ac/e/a)
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| Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
| 3,94 € | 4,111 € | -0,171 € | -4,16% | 21.05./22:00 |
| ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
| IE00B1GKF381 | A0MJ5T | 4,55 € | 2,78 € | |
Werte im Artikel
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