EU: Grenzüberschreitende Zahlungen sollen einfacher und schneller werden
14.02.12 19:11
aktiencheck.de EXKLUSIV
Brüssel (aktiencheck.de AG) - Grenzüberschreitende Bankzahlungen für EU-Bürger sollen durch die Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), die am Dienstag vom Parlament verabschiedet wurde, schneller, billiger und sicherer werden. Die EU-weiten Regeln sollen sicherstellen, dass Banken in fairem Wettbewerb zueinander stehen und versteckte Gebühren abschaffen. Durch schnellere Überweisungen könnten Kunden, Banken und Unternehmen binnen sechs Jahren 123 Mrd. Euro sparen.
SEPA legt gemeinsame Regeln und Standards für Eurokredit- und Lastschriftverfahren zwischen Banken fest. Die Verordnung wird nicht für persönliche Kredit- oder Debitkartenzahlungen gelten. Banken werden dadurch ihren Kunden ermöglichen, ein einziges Bankkonto für alle ein- und ausgehenden Eurozahlungen in SEPA-Ländern zu nutzen.
Zu diesem Zweck soll die Verordnung gewährleisten, dass Eurokreditüberweisungen oder Lastschriftverfahren, die innerhalb von SEPA-Ländern möglich sind, auch grenzüberschreitend getätigt werden können. Ab 1. Februar 2014 müssen die Banken zum neuen System gewechselt haben. Die parlamentarischen Unterhändler haben auf einer einheitlichen Frist für alle Eurokredit- und Debitzahlungen bestanden, um die Umstellung auf das neue System für alle EU-Bürger verständlicher zu machen.
Die SEPA-Standards für Bankkunden ermöglichen es Banken, Umwandlungsdienste von nationalen Systemen anzubieten und das BIC-Code-System (Business Identifier Code) auslaufen zu lassen. Die internationale Bankkontonummer (IBAN) sollte in Zukunft ausreichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass einheitliche Überweisungsgebühren, unabhängig von der Höhe der Überweisung, berechnet werden müssen.
Unternehmen sollten grenzüberschreitende Lastschriftverfahren in Euro zwischen zwei Bankkonten innerhalb der EU einrichten, um regelmäßig grenzüberschreitende Abrechnungen von Kunden zu tätigen. Die Abschaffung derzeit bestehender multilateraler Umtauschgebühren bei grenzüberschreitenden Lastschriften soll es Unternehmen ermöglichen, ihre Zahlungszentren im EU-Mitgliedsland ihrer Wahl zu gründen. Unternehmen könnten zudem alle grenzüberschreitenden Eurozahlungen von einem einzigen Eurokonto in einem Land ihrer Wahl einrichten, um ihre Finanzverwaltung zu verbessern und Cashflows mit niedrigeren Kosten zu beschleunigen.(14.02.2012/ac/e/mb)
SEPA legt gemeinsame Regeln und Standards für Eurokredit- und Lastschriftverfahren zwischen Banken fest. Die Verordnung wird nicht für persönliche Kredit- oder Debitkartenzahlungen gelten. Banken werden dadurch ihren Kunden ermöglichen, ein einziges Bankkonto für alle ein- und ausgehenden Eurozahlungen in SEPA-Ländern zu nutzen.
Die SEPA-Standards für Bankkunden ermöglichen es Banken, Umwandlungsdienste von nationalen Systemen anzubieten und das BIC-Code-System (Business Identifier Code) auslaufen zu lassen. Die internationale Bankkontonummer (IBAN) sollte in Zukunft ausreichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass einheitliche Überweisungsgebühren, unabhängig von der Höhe der Überweisung, berechnet werden müssen.
Unternehmen sollten grenzüberschreitende Lastschriftverfahren in Euro zwischen zwei Bankkonten innerhalb der EU einrichten, um regelmäßig grenzüberschreitende Abrechnungen von Kunden zu tätigen. Die Abschaffung derzeit bestehender multilateraler Umtauschgebühren bei grenzüberschreitenden Lastschriften soll es Unternehmen ermöglichen, ihre Zahlungszentren im EU-Mitgliedsland ihrer Wahl zu gründen. Unternehmen könnten zudem alle grenzüberschreitenden Eurozahlungen von einem einzigen Eurokonto in einem Land ihrer Wahl einrichten, um ihre Finanzverwaltung zu verbessern und Cashflows mit niedrigeren Kosten zu beschleunigen.(14.02.2012/ac/e/mb)
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